Es gibt im BJV laut Ordnung 2 Stufen der Kyu-Graduierungslizenz
Für den Erwerb einer Graduierungslizenz muss niemand mehr beisitzen.
KG1 Graduierung bis einschließlich 4.Kyu und
KG2 Graduierung bis einschließlich 1.Kyu
Erwerb:
Grundsätzlich nur auf Antrag an den Ressortleiter Prüfungswesen!
Alle alten Lizenzen, soweit gültig, wurden automatisch auf KG2 umgestellt.
Neue Liste ist am Jahresende beim BJV (Homepage).
Voraussetzungen:
KG1: 3.Kyu und Trainer C (oder höher) Judo
KG2: 1.Dan und Trainer C (oder höher) Judo oder
1.Dan und erfolgreicher Abschluss eines Kyu-Graduierungslizenz-Lehrgangs des BJV
Gültigkeit:
KG1: bis 31.12. der Jahres in welchem die Trainer C Lizenz ausläuft
KG2: bis 31.12. der Jahres in welchem die Trainer C Lizenz ausläuft oder bis 31.12, des dritten Jahres nach dem letzten BJV-Lizenzverlängerunsglehrgang (falls keine gültige Trainerlizenz vorliegt) Die Gültigkeit wird durch die Jahreszahl am Ende der Lizenzstufe angezeigt:
Beispiel: KG1_26: gültig bis 31.12.2026
Judoka, die trotz Trainer C auch einen Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang besuchen. Das ist natürlich zu befürworten.
Achtung: KG1 kann laut Ordnung nur durch die Verlängerung der Trainer-Lizenz verlängert werden!
Bei KG2 ist es im Prinzip egal, ob jemand mit Verlängerung der Trainerlizenz oder mit Graduierungslizenz Verlängerungslehrgang seine Lizenz verlängert:
Beispiele: KG2_24 gilt bis 31.12.2024, macht in 2024 einen Graduierungslizenz Verlängerungslehrgang
=> Gültigkeit verlängert sich um 3 Jahre => KG2_27
KG2_24 gilt bis 31.12.2024, verlängert seine Trainer-C Lizenz in 2024
=> Gültigkeit verlängert sich um 4 Jahre => KG2_28, da der Trainer C immer 4 Jahre gültig ist.
KG2_25 gilt bis 31.12.2025, macht in 2024 einen Graduierungslizenz Verlängerungslehrgang
=> Gültigkeit verlängert sich um 2 Jahre => KG2_27 (das war bei den alten „P“ auch schon so)
KG2_25 gilt bis 31.12.2025, verlängert seine Trainer C Lizenz in 2024
=> Gültigkeit verlängert sich um 3 Jahre => KG2_28, da der Trainer C vom Lehrgangsdatum (in 2024) ab immer 4 Jahre gültig ist.
Dabei ist es auch jeweils völlig egal auf welchem Weg die Graduierungslizenz erworben wurde. Die unterschiedlichen Zeiten von 3 Jahren (Lehrgang) bzw 4 Jahren. (Trainer C). Hier soll eine Angleichung kommen.
Zuständigkeit: Für die Verlängerung über Lehrgang: Bez.PB wie bisher.
Verlängerung über Trainer Lizenz: bisher nicht klar geregelt. Macht z,Zt Prüfungsreferent. Wird oder soll eventuell Bez.PB übernehmen.
Verlängerungslehrgänge in den Bezirken:
Verlängerungslehrgang wie bisher über BezPrBe. Für die Graduierungslehrgänge sind auch die Inhaber von Graduierungslizenzen mit Trainer C eingeladen, auch wenn die das nicht für die Verlängerung brauchen.
Walter Vit
Bezirksprüfungsbeauftragter BJV-Bezirk III/ Schwaben